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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99 (https://dejure.org/2000,6116)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.01.2000 - LVG 6/99 (https://dejure.org/2000,6116)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Januar 2000 - LVG 6/99 (https://dejure.org/2000,6116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parlamentarisches Fragerecht als Instrument zur Erfüllung der sachlichen Aufgaben der einzelnen Abgeordneten; Auskunftspflicht und Rechenschaftspflicht einer Landesregierung über ihr Handeln, Dulden und Unterlassen und ihre Absichten und Planungen; Vollständigkeit der ...

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2893 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 671
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (24)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.08.2000 - LVG 13/99
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99
    Mit Schriftsatz vom 21. Dezember 1999 erhob die Fraktion der Deutschen Volksunion im Landtag von Sachsen-Anhalt, vertreten durch die Abgeordnete Claudia Wiechmann als Antragstellerin, Organklage gegen den Landtag von Sachsen-Anhalt wegen der Nichtzulassung von zwei Zusatzfragen der Abgeordneten Claudia Wiechmann mit dem Antrag, 1. festzustellen, dass die Antragsgegner [gemeint sind die Landesregierung und der Landtagspräsident] die Antragstellerin dadurch in ihren Rechten aus Art. 53 Abs. 2 LSA-Verf verletzt haben, dass sie in der Sitzung vom Februar 1999 ihre zwei Zusatzfragen zur Broschüre "Einstellungen und Handlungsorientierungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Sachsen-Anhalt" nicht zugelassen haben, 2. das Organstreitverfahren unter dem Aktenzeichen - LVG 6/99 - mit dem [durch Antrag vom 21. Dezember 1999] anhängig gemachten Verfahren [LVG 13/99] zu verbinden.

    Die Antragsgegnerin tritt dieser Rechtsauffassung entgegen mit dem Hinweis darauf, dass es sich in dem Organstreitverfahren LVG 13/99 nicht um den gleichen Streitgegenstand handele und dem Antrag zu 1. das Rechtsschutzbedürfnis fehle.

    Das Landesverfassungsgericht sieht keine Veranlassung, wieder nach § 104 Abs. 3 VwGO in die mündliche Verhandlung einzutreten und die mit Schriftsatz vom 21. Dezember 1999 anhängig gemachte Organklage der Fraktion der Deutschen Volksunion im Landtag von Sachsen-Anhalt - LVG 13/99 - mit dem vorliegenden Verfahren zu verbinden.

    In dem Organstreitverfahren LVG 13/99 fehlt es offensichtlich aus den oben unter 6. dargelegten Gründen in gleicher Weise am Rechtsschutzinteresse.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.10.1993 - VerfGH 15/92

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen von

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99
    v. 19.07.1989 - Vf. 67-IV-88, NJW 1990, 380; VfGH Berlin, Beschl. v. 08. April 1997, - VerfGH 78/96 -, LVerfGE 6, 66, 74; VfG Brandenburg, Urt. v. 20.11.1997, - VfGBbg 12/97 -, LVerfGE 7, 123, 128; HambVfG, Urt. v. 23. Juni 1997, - HVerfG 1/96 -, LVerfGE 6, 157, 157, 163; LVfG MV, Urt. v. 18. Dezember 1997, - LVerfG 2/97 -, LVerfGE 7, 199, 205; VerfGH NW, Urt. v. 04.10.1993, - VerfGH 15/92 -, DVBl. 1994, 48; Reich, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 1994, Art. 75, Anm. 1 a).

    Diese sind aufgrund ihres Mandats berufen, eigenverantwortlich an den Aufgaben mitzuwirken, die dem Landtag obliegen (VerfG NW, DVBl. 1994, 48, 49; Burkholz VerwArch 84, 203, 220).

    Im Hinblick auf die starke Stellung der Regierung, die auf den Sachverstand und die Kompetenz der Landesverwaltung unmittelbar zugreifen kann, muss die parlamentarische Kontrolle durch das Fragerecht der Abgeordneten wirksam sein (BVerfGE 67, 100, 130; VerfGH NW, DVBl. 1994, 48, 50).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99
    Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung ergibt sich aber auch, dass der Regierung ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zusteht, der vom Parlament nicht ausgeforscht werden darf (so zum Bundesrecht BVerfG, Urt. v. 17.07.1984, - 2 BvE 11, 15/83 -, BVerfGE 67, 100, 139).

    Im Hinblick auf die starke Stellung der Regierung, die auf den Sachverstand und die Kompetenz der Landesverwaltung unmittelbar zugreifen kann, muss die parlamentarische Kontrolle durch das Fragerecht der Abgeordneten wirksam sein (BVerfGE 67, 100, 130; VerfGH NW, DVBl. 1994, 48, 50).

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Die Regierung ist dem Parlament nicht nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich (so aber Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Januar 2000 - 6/99 -, NVwZ 2000, S. 671 ; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - Vf. 11-IVa-05 -, juris, Rn. 421 ff.; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 5. November 2009 - 133-I-08 -, juris, Rn. 107 ff.) .
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.2013 - LVG 14/12

    Beantwortung von zwei Kleinen Anfragen

    Zwischen den Parteien eines verfassungsgerichtlichen Organstreitverfahrens muss ein verfassungsrechtliches Rechtsverhältnis bestehen, aus dem sich gegenseitige Rechte und /oder Pflichten ableiten lassen, die als verletzt gerügt werden (LVerfG, Urt. v. 17.01.2000, LVG 6/99, Rn. 58, www.lverg.justiz.sachsenanhalt.de).

    Sie ist nicht nur dem Landtag als Kollegialorgan sowie den Oppositionsfraktionen (Art. 48 LVerf), sondern auch den einzelnen Abgeordneten zugewiesen (vgl. LVerfG, LVG 6/99, a.a.O., Rn. 66 des Internetauftritts).

    Zu den unverzichtbaren Instrumenten der Kontrolle gehört insbesondere das parlamentarische Fragerecht nach Art. 53, 56 Abs. 4 LVerf, dem eine Auskunfts- und Antwortpflicht der Landesregierung korrespondiert (vgl. LVerfG, LVG 6/99, a.a.O., Rn. 76 des Internetauftritts).

    Das auch aus dem Mandat folgende Fragerecht (vgl. die gefestigte Rechtsprechung zusammenfassend BVerfG, Beschl. v. 01.07.2009, 2 BvE 5/06, BVerfGE 124, 161 [188]) dient nach dem Gesagten keinem Selbstzweck, sondern der Wahrnehmung der durch die Verfassung zugewiesenen parlamentarischen Aufgaben durch den einzelnen Abgeordneten (vgl. LVerfG, LVG 6/99, a.a.O., Rn. 76 des Internetauftritts).

    Dadurch wird für einen Teilbereich jene Machtbalance hergestellt, auf der das parlamentarische Regierungssystem basiert (vgl. LVerfG, LVG 6/99, a.a.O., Rn. 69 des Internetauftritts).

    Der Informationsanspruch und die ihm korrespondierende Auskunfts- und Informationspflicht beziehen sich nicht auf alle Themenbereiche und Gegenstände, sondern sind auf den Bereich des Regierungshandelns begrenzt, da nur insoweit ein informatorisches Ungleichgewicht besteht (vgl. LVerfG, LVG 6/99, a.a.O., Rn. 72 des Internetauftritts).

  • VerfGH Bayern, 20.03.2014 - 72-IVa-12

    Verfassungsstreitigkeit: Umfang und Grenzen der Antwortpflicht auf

    Da es als Minderheitenrecht in erster Linie der Informationsgewinnung zum Zweck der Kontrolle der Regierung dient, kann es sich nur auf Bereiche erstrecken, für die die Regierung verantwortlich ist (VerfGHE 54, 62/74; LVerfG Sachsen-Anhalt vom 17.1.2000 NVwZ 2000, 671/672).

    In der Antragserwiderung oder sonst im Verlauf des Organstreitverfahrens erstmals genannte, d. h. nachgeschobene Gründe können mithin eine bereits erfolgte Ablehnung der Beantwortung einer Frage nicht rechtfertigen (vgl. VerfGHE 64, 70/83; VerfG Hamburg NVwZ-RR 2011, 425/427; NVwZ 2014, 135/137; VerfGH Sachsen vom 29.9.2011 - Vf. 44-I-11 - juris Rn. 31; vom 19.7.2012 - Vf. 102-I-11 - juris Rn. 34; VerfG Sachsen-Anhalt vom 17.1.2000 NVwZ 2000, 671/673).

    Die Ergänzungen sind nicht erst während des bereits anhängigen verfassungsgerichtlichen Verfahrens erfolgt, was unbeachtlich wäre (vgl. oben VI. A. 7.; VerfGHE 64, 70/83; VerfG Hamburg NVwZ-RR 2011, 425/427; NVwZ 2014, 135/137; VerfGH Sachsen vom 29.9.2011 - Vf. 44-I-11 - juris Rn. 31; vom 19.7.2012 - Vf. 102-I-11 - juris Rn. 34; VerfG Sachsen-Anhalt NVwZ 2000, 671/673).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - VerfGH 7/07

    Landtagsabgeordneter Priggen im Organstreitverfahren gegen die Landesregierung

    Für den Aufgabenbereich der Regierungskontrolle bedeutet dies, dass sich die Antwortpflicht nur auf solche Bereiche erstreckt, für welche die Landesregierung verantwortlich ist (vgl. BayVerfGH, NVwZ 2007, 204 ; LVerfG Sachsen-Anhalt, NVwZ 2000, 671 ).
  • VerfGH Bayern, 26.07.2006 - 11-IVa-05

    Organstreitverfahren Schriftliche Anfrage BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Bayerischen

    Da es als Minderheitenrecht in erster Linie der Informationsgewinnung zum Zweck der Kontrolle der Regierung dient, kann es sich nur auf Bereiche erstrecken, für die die Regierung verantwortlich ist (VerfGH 54, 62/74; LVerfG Sachsen-Anhalt vom 17.1.2000 = NVwZ 2000, 671/672).
  • VerfGH Bayern, 11.09.2014 - 67-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

    In der Antragserwiderung oder sonst im Verlauf des Organstreitverfahrens erstmals genannte, d. h. nachgeschobene Gründe können mithin eine bereits erfolgte Ablehnung der Beantwortung einer Frage nicht rechtfertigen (vgl. VerfGHE 64, 70/83; VerfGH vom 20.3.2014 - Vf. 72-IVa-12 - juris Rn. 87; vom 22.5.2014 - Vf. 53-IVa-13 - juris Rn. 40; VerfG Hamburg NVwZ-RR 2011, 425/427; NVwZ 2014, 135/137; VerfGH Sachsen vom 29.9.2011 - Vf. 44-I-11 - juris Rn. 31; vom 19.7.2012 - Vf. 102-I-11 - juris Rn. 34; VerfG Sachsen-Anhalt vom 17.1.2000 NVwZ 2000, 671/673).
  • VerfGH Bayern, 22.05.2014 - 53-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

    Da es als Minderheitenrecht in erster Linie der Informationsgewinnung zum Zweck der Kontrolle der Regierung dient, kann es sich nur auf Bereiche erstrecken, für die die Regierung verantwortlich ist (VerfGHE 54, 62/74; LVerfG Sachsen-Anhalt vom 17.1.2000 NVwZ 2000, 671/672).

    In der Antragserwiderung oder sonst im Verlauf des Organstreitverfahrens erstmals genannte, d. h. nachgeschobene Gründe können mithin eine bereits erfolgte Ablehnung der Beantwortung einer Frage nicht rechtfertigen (vgl. VerfGHE 64, 70/83; VerfG Hamburg NVwZ-RR 2011, 425/427; NVwZ 2014, 135/137; VerfGH Sachsen vom 29.9.2011 - Vf. 44-I-11 - juris Rn. 31; vom 19.7.2012 - Vf. 102-I-11 - juris Rn. 34; LVerfG Sachsen-Anhalt NVwZ 2000, 671/673).

  • VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 31/00

    Verletzung des Fragerechts einer Landtagsabgeordneten wegen Verweigerung

    Da die Landesregierung nur für ihre Amtsführung - im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln -verantwortlich ist, braucht sie nur in solchen Angelegenheiten Auskunft zu geben, die in ihre Zuständigkeit fallen (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen- Anhalt, Urteil vom 17. Januar 2000 - LVG 6/99 -, NVwZ 2000, 671, 672).

    Wegen der Komplexität der im Landtag zu behandelnden Gegenstände und der von ihm mitzugestaltenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Zusammenhänge sind die Abgeordneten dabei in der Regel auf die Informationen angewiesen, die der Regierung insbesondere durch die Ministerialverwaltung zur Verfügung stehen (vgl. Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, a.a.O., S. 679; Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Januar 2000 - LVG 6/99 -, NVwZ 2000, 671, 672).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2002 - LVerfG 5/02

    Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter

    Es müssen alle Tatsachen und Umstände mitgeteilt werden, die für das Verständnis und für den Inhalt der Antwort von wesentlicher Bedeutung sind (SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000 - NVwZ 2000, 671, 673).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - LVG 6/15

    Organstreitverfahren - Parlamentarisches Frage- und Auskunftsrecht

    Das Fragerecht der Abgeordneten ist ein unverzichtbares Instrument der Kontrolle im parlamentarischen Regierungssystem (LVerfG, Urt. v. 17.01.2000 - LVG 6/99 - Urt. v. 17.09.2013 - LVG 14/12 -, unter 2.1.; für die Abgeordneten des Bundestages zuletzt BVerfG, Urt. v. 02.06.2015 - 2 BvE 7/11 - , Abs. 103-106 m. w. N.; zusammenfassend Trute, Parlamentarische Kontrolle in einem veränderten Umfeld - am Beispiel der Informationsrechte der Abgeordneten, in: 20 Jahre Verfassungsgerichtsbarkeit in den neuen Ländern, hg. von den Verfassungsgerichten der Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, 2014, S. 167-199).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 133-I-08

    Behandlung Kleiner Anfragen durch die Sächsische Staatsregierung; Verletzung der

  • VerfGH Thüringen, 04.04.2003 - VerfGH 8/02

    Verletzung des parlamentarischen Fragerechts

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 5/20

    Organstreit, parlamentarisches Fragerecht

  • VerfG Hamburg, 20.05.2003 - HVerfG 9/02

    Einschränkung des Fragerechts nach Art. 25 HV auf öffentliche Angelegenheiten

  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.09.2023 - 1 GR 85/22

    Erfolglose Organklage gegen den Umfang der Beantwortung einer Kleinen Anfrage -

  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 54-I-09
  • VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02

    Zuverlässigkeit der Empfehlungen der Grundschulen beim Übergang zum Gymnasium;

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - LVG 5/22

    Parlamentarisches Fragerecht, Öffentlichkeit der Auskunftserteilung, Grenzen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00

    "Annahme-Entscheidungen" als Gegenstand von "Beschwerdeverfahren" nach dem

  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 44-I-03

    Organstreitverfahren auf Antrag eines Abgeordneten wegen der Nichtbeantwortung

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